Winterdienst

Was tun bei Eis und Schnee?...

Hintergrund

Der Winter hat seine schönen, aber auch seine beschwerlichen Seiten.

Eis und Schnee auf Straßen, Geh- und Radwegen sowie auf den Privatgrundstücken gehören zu den letzteren.

Geht der Winter mit starkem Schneefall einher, kann es vorkommen, dass aufgrund der begrenzten Personal-, Fahrzeug- und Streusalzressourcen des Bauhofes der Winterdienst nur eingeschränkt durchgeführt wird. Zudem haben bei stärkeren Schneefällen viele Bürgerinnen und Bürger Probleme ihrer eigenen Räum- und Streupflicht, wie in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bönen vorgeschrieben, in vollem Umfang nachzukommen.

Anhand der folgenden Informationen gibt Ihnen die Gemeinde Bönen allgemeine Empfehlungen rund um das Thema „Winterdienst“ an die Hand und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie gut durch den Winter kommen.

Verpflichtungen der Gemeinde

Was tut die Gemeinde für Sie? 

Damit Sie sich sicher in der winterlichen Gemeinde Bönen bewegen können, befreien die geschulten Mitarbeiter des Bauhofes Straßen, Parkplätze und Schulhöfe sowie Rad-und Gehwege von Eis und Schnee. Der Winterdienst der Gemeinde beschränkt sich dabei auf alle verkehrswichtigen und als gefährlich einzustufenden Straßen. Hierzu gehören in erster Linie Steigungen, Brücken und Hauptverkehrsstraßen sowie Schulweg- und Schulbusstrecken. Natürlich führt der Bauhof auch den Winterdienst auf eigenen Grundstücken der Gemeinde als Anlieger durch.

Um ein Maximum an Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten, ist der gemeindliche Einsatz von Streusalz unerlässlich. Die erforderliche Salzmenge sollte dabei auf ein Minimum beschränkt werden. Aus diesem Grund setzt der Bauhof modernste Streutechnik ein. Die Streusalzmenge wird in Abhängigkeit von der Straßenbreite und den Witterungsverhältnissen exakt dosiert. 

Kontaktbörse Winterdienst

Aufgrund der stetigen Nachfrage nach Winterdienstleistung von privater und gewerblicher Seite, hat die Gemeinde eine „Kontaktbörse Winterdienst“ auf der Webseite eingerichtet. Innerhalb dieser Kontaktbörse werden Firmen und private Anbieter geführt, die Winterdienstleistungen in der Gemeinde Bönen anbieten und über die entsprechende Ausrüstung verfügen. Ziel ist es, Schneeräum- und Streudienste für Bürgerinnen und Bürger sowie für Gewerbetreibende unbürokratisch anzubieten.

Die Kontaktdaten der Winterdienstanbieter sind auf der Webseite der Gemeinde Bönen veröffentlicht und für jedermann abrufbar. Die Beauftragung und die Abrechnung von Leistungen erfolgen direkt zwischen dem Winterdienstleister als Auftragnehmer und dem Bürger/Gewerbetreibenden als Auftraggeber. Auf Anfrage versendet die Gemeindeverwaltung auch die Liste per Fax. und E-Mail.

Weitere Informationen zum „Winterdienst“ 

Interessierte Firmen oder Privatpersonen, die Winterdienstleistungen anbieten möchten, können sich bei der Gemeinde Bönen bewerben. Die Bewerbungsunterlagen stehen als Download zur Verfügung oder können zugesendet werden.

Bürgerpflichten

Wer ist zum Winterdienst verpflichtet? 

Die jeweiligen Anlieger sind verpflichtet, die Fahrbahnen sowie die Straßen und Gehwege zu reinigen. Bei einem Eckgrundstück gilt dies für jede öffentliche Straße, an die das Grundstück angrenzt, einschließlich der gegebenenfalls in einer Straßenkreuzung liegenden Flächen.

Kann das Räumen oder Streuen z.B. aufgrund von Berufstätigkeit oder anderer Einschränkungen nicht selbst ausgeführt werden, ist durch die Anlieger sich zu stellen, dass andere Personen diese Aufgabe übernehmen.

Auf Antrag des Anliegers kann ein Dritter durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gemeinde mit deren Zustimmung die Reinigungspflicht des Anliegers übernehmen. 

Wann ist der Winterdienst durchzuführen? 

In der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr (sonntags und feiertags von 09.00 bis 20.00 Uhr) gefallener Schnee ist unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu räumen; entstandene Eisglätte ist unverzüglich nach ihrem Entstehen zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des darauffolgenden Tages zu räumen bzw. zu beseitigen. 

Wo müssen Bürgerinnen und Bürger den Winterdienst durchführen? 

Auf Gehwegen oder Gehbahnen sowie an gefährlichen Stellen und auf den Fußgängerwegen sind die Anlieger verpflichtet, den Schnee in einer Breite von mindestens 1.00 m zu räumen. Die Räum- und Streupflicht gilt auch für Gehwege an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse.

Anliegerstraßen sind bis zur Mitte der Fahrbahn zu räumen. Befindet sich nur ein Anlieger an einer Straßenseite, ist die gesamte Straßenbreite zu räumen. Ob sich ihr Grundstück im Bereich einer Anliegerstraße befindet, können sie in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bönen entnehmen. 

Wie ist der Winterdienst durchzuführen? 

Grundsätzlich gilt: Erst Räumen - dann Streuen!
Was nach Beseitigung des Schnees als Schnee- oder Eisglätte auf dem Gehweg oder der Fahrbahn verbleibt, ist mit geeigneten abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt zu bestreuen. Bei besonderer Glättegefahr ist das Streuen von Tausalz an gefährlichen Stellen der Gehwege, Gehbahnen oder Fußgängerüberwegen wie z.B. Treppen in Ausnahmefällen erlaubt. Ebenso bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen mit abstumpfenden Mitteln keine ausreichende Streuwirkung erzielt werden kann. Salz darf grundsätzlich nicht auf Baumscheiben und Grünanlagen gestreut werden. 

Wohin mit Eis und Schnee? 

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Es ist darauf zu achten, dass Entwässerungsrinnen, Hydranten etc. frei gehalten werden, um Staunässe bei einsetzendem Tauwetter zu vermeiden. Schnee und Eis von privaten Grundstücken dürfen nicht auf dem Geh- oder Radweg oder der Fahrbahn abgelagert werden.

Informationsbox

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Thomas Düllberg

Kontakt
Fon 0 23 83 / 933  313
Fax 0 23 83 / 933 119
E-Mail thomas.duellberg@boenen.de

Adresse
Am Bahnhof 7, 59199 Bönen
Zimmer 430

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