© Rike / pixelio.de
Immissionsschutz
Die Gemeinde Bönen ist verpflichtet, im Rahmen des Immissionsschutzes Fachplanungen durchzuführen und zu begleiten. Diese betreffen die Einwirkungen auf Menschen durch Lärm und Luftverunreinigungen.
Lärmaktionsplanung
Aufgrund der EG-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002 und der nachfolgenden nationalen Gesetzgebung ist die Gemeinde Bönen verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung durchzuführen und unter Einbindung der Bürgerschaft und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu diskutieren. Der Rat der Gemeinde hat am 25.06.2015 einen Beschluss über den Lärmaktionsplanes (Stufe 2) herbeigeführt.
Der Lärmaktionsplan steht zum Download bereit.
Luftreinhalteplanung
Die Luftqualität wird in vielen europäischen Großstädten durch Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM – Particulate Matter) belastet. Auslöser für die Aufstellung dieses Luftreinhalteplans (LRP) ist der Messwert der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) durchgeführten NO2- Messungen im Jahre 2009 an der Bönener Straße in Bönen-Nordbögge. Die Messungen ergaben, dass im Bezugsjahr 2009 mit 44 μg/m3 der zulässige NO2- Grenzwert4 (40 μg/m3) zuzüglich der erlaubten Toleranzmarge5 (2 μg/m3) an der Bönener Straße überschritten wurde. Für die Jahre 2010 und 2011 wurden jeweils 40 μg/m3 gemessen. Die Belastungen sind an dieser Stelle in besonderem Maße dem Straßenverkehr auf der Bundesautobahn 2 (BAB 2) zuzuordnen. Zuständig ist die Bezirksregierung Arnsberg.
Der Luftreinhalteplan der Gemeinde Bönen steht zum Download bereit.