© Knipseline / pixelio.de
Schutz des Baumbestandes
Grundstückseigentümer, deren Flächen mit Bäumen bewachsen sind, haben sich aktiv am Baumschutz in der Gemeinde zu beteiligen. Bäume bedeuten Lebensräume für Vögel und Nager. Sie sorgen für genügend Sauerstoff in der Luft und nicht zuletzt spenden sie in den Sommermonaten wertvollen Schatten.
Im bebauten Innenbereich der Gemeinde Bönen wird der Baumbestand durch eine Baumschutzsatzung geschützt. In dieser Vorschrift finden Sie rechtliche Hinweise zum Schutz der Bäume. Beabsichtigen Sie das Fällen eines Baumes (Nadel- oder Laubbaum mit einem Umfang von 0,60m in einem Meter Höhe), müssen Sie das bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Die Beantragung können Sie über unser digitales Rathaus direkt Online durchführen.
Online Antrag Baumschutzsatzung
Für analoge Anträge können Sie auch das folgende Antragsformular nutzen.