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Flächen für den Biotop- und Artenschutz
Der Erhalt der Artenvielfalt ist der Gemeinde Bönen wichtig. Innerhalb des Gemeindegebietes werden Flächen zu Schutzgebieten, wo es sinnvoll und erforderlich ist. Damit trägt Bönen seinen kleinen, aber wichtigen Teil zur Naturerhaltung bei.
Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft werden im Landschaftsplan festgesetzt durch Ausweisungen von
- Naturschutzgebieten,
- Landschaftsschutzgebieten,
- Naturdenkmäler und
- Geschützte Landschaftsbestandteile.
Landschaftsplan "Kamen-Bönen"
Der Landschaftsplan des Kreises Unna Nr. 4 „Kamen-Bönen“ weist im Gemeindegebiet Bönen die vier Naturschutzgebiete (NSG) Holzplatz, Sandbachtal, Horster Mühle und Lettenbruch mit einer Gesamtfläche von 121,3 ha aus.
Zwei weiträumige Bereiche sind als Landschaftsschutzgebiete (LSG) ausgewiesen mit einer Fläche von ca. 2.309,6 ha.
39 Naturdenkmäler, überwiegend alter und landschaftsprägender Baumbestand, sind ausgewiesen und 91 Geschützte Landschaftsbestandteile (LB) mit einer Fläche von ca. 170 ha.
Maßnahmen zur Landschaftspflege und -entwicklung
Neben diesen Schutzausweisungen sind zahlreiche Maßnahmen zur Entwicklung, Pflege und Erschließung der Landschaft vorgesehen.
Die Gemeinde Bönen hat seit 1996 ca. 123 ha landwirtschaftliche Nutzflächen aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung als Ackerfläche herausgenommen und ökologisch aufgewertet durch Anpflanzungen, Gewässerverbesserungen und andere Extensivierungsmaßnahmen.