Balkon-PV und Stecker-Solargerätezuschuss
Achtung der Zuschuss ist zum 31.12.2023 ausgelaufen!
In der Gemeinde können Bürgerinnen und Bürger einen Zuschuss von 100 € für Ihre Balkon-PV bzw. Stecker-Solargeräte erhalten. Alle Unterlagen zur Sonderaktion können Sie nachfolgend herunterladen. Weitere Informationen finden Interessierte auch auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715
Richtlinien und Formulare
- 2. Förderrichtlinie zur Förderung von Steckersolargeräten bzw. Balkon-PV- Anlagen
- Antragsformular Steckersolargeräte bzw. Balkon-PV- Anlagen
- Steckbrief Balkon-PV bzw. Stecker-Solargeräte
Weitere Unterlagen:
- Anmeldung und Inbetriebnahme einer PV-Anlage (Mikro-PV-Anlage): https://www.gsw-kamen.de/netz/einspeisung
- Marktstammdatenregister: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
- Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Solarstrom nutzen, wie es für dich passt!
Einzureichende Unterlagen nach Erhalt der Bewilligung für die Auszahlung:
- Rechnung und Auszahlungsbeleg
- Bild der installierten Balkon-PV bzw. Stecker-Solargeräte (als Datei per Mail)
- Registrierungsbestätigung vom Marktstammdatenregister
- Nachweis zur Produktsicherheit (CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung zur Netzanschlussnorm 4105 bzw. DGS-Sicherheitsstandard)
- Nachweis darüber das die Ausgangsleistung des Wechselrichters auf 600 W begrenzt ist
- Steckbrief Balkon-PV bzw. Stecker-Solargeräte
Förderungsausschlüsse:
- Nicht förderungsfähig sind:
- a) Geräte, welche vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheids gekauft wurden.
- b) Anträge, die nach dem 31.12.2023 eingereicht werden.
- c) Umsetzungsorte, denen planungs- oder baurechtliche Belange oder der Denkmalschutz entgegenstehen.
- d) Geräte an ausschließlich gewerblich genutzten Gebäuden und Gebäudeteilen.