Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Neupflanzung von Bäumen in der Gemeinde Bönen
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne wird der Baumbestand in Bönen durch die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Bönen vom 29.11.2021 geschützt. Die Satzung dient unter anderem dazu das Stadtklima zu verbessern, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sicherzustellen und einen artenreichen Baumbestand zu erhalten.
Um den Baumerhalt in der Gemeinde Bönen zu fördern und die Anzahl an Nachpflanzung von neuen Bäumen zu erhöhen fördert die Gemeinde Bönen mit der neuen Förderrichtlinie die Neupflanzung von Bäumen. Die Mittel zur Finanzierung von Zuwendungen im Rahmen dieser Förderung werden aus den zweckgebundenen Mitteln der Ausgleichszahlungen im Rahmen der Baumschutzsatzung gedeckt. Der räumliche Anwendungsbereich dieser Richtlinie ist dabei auf Grundstücke, welche im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung liegen, begrenzt. Der maximale Förderumfang beträgt bis zu 100 Prozent der reinen Anschaffungskosten (ohne Pflanz-, Pflege- und Erhaltungskosten). Die maximale Fördersumme ist dabei auf 500,00 € je Antragsteller je Kalenderjahr begrenzt. Um den Erhalt der geförderten Neupflanzungen Sicherzustellen müssen sich Fördermittelempfänger über einen Zeitraum von 15 Jahren dazu verpflichten die Anpflanzung zu erhalten.
Richtlinien und Formulare: