Denkmalschutz

Das Denkmalrecht hat das Ziel, Denkmäler dauerhaft zu erhalten. Dazu gehört der Schutz vor Verfälschung, Beschädigung, Beeinträchtigung oder Zerstörung. Denkmäler sind historische Zeugnisse der Kultur und deren Geschichte in der Gesellschaft.

Das lebendige Bild der Baukunst vergangener Zeiten bleibt erhalten. In Bönen gibt es eine Reihe von schönen und sehenswerten "Zechenhäusern und -siedlungen". Alle anerkannten Denkmäler werden kategorisiert und in Listen und Kataster aufgenommen und gepflegt. Die Liste ist im Rathaus einsehbar. Die Lage der Denkmäler können Sie auch im Flächennutzungsplan der Gemeinde anschauen.

Sanierung und Renovierung von Denkmälern

Maßnahmen vom Anstrich bis zum Umbau oder der Erweiterung an denkmalgeschützten Objekten bedürfen immer einer schriftlichen Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Wenn Ihr Objekt in die Denkmalliste der Gemeinde aufgenommen ist, nehmen Sie bitte vor der Renovierung Ihres Objektes unbedingt Kontakt mit der Gemeindeverwaltung auf.

Rechtliche Informationen

In Deutschland ist das Denkmalrecht ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts und befasst sich mit der rechtlichen Definition, dem Schutz, dem Umgang mit Kulturdenkmalen und mit der finanziellen Förderung von denkmalgerechten Instandsetzungen. Die Denkmalschutz-Gesetzgebung ist Sache des jeweiligen Bundeslandes.

Finanzielle Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen

Die finanzielle Unterstützung für Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern in Nordrhein-Westfalen besteht aus drei Säulen:

  • Denkmalförderung
  • Darlehensprogramm
  • Steuererleichterungen

Die folgende Broschüre „Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen“ zeigt Ihnen die Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von Denkmälern auf.

Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer können, abhängig von den jeweiligen Einkommensverhältnissen, ihre Investitionen außerdem über mehrere Jahre abschreiben und erhalten so erhebliche Steuervergünstigungen. Die Broschüre „Denkmäler im Privateigentum – Hilfe durch Steuererleichterungen“ des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz informiert über Steuererleichterungen.

Richtlinien und Formulare

 

Informationsbox

Ansprechpartner/in

Frau Justine Schleier

 

Kontakt
Fon 0 23 83 / 933 314
Fax 0 23 83 / 933 119
E-Mail justine.schleier@boenen.de

 

Adresse
Gemeinde Bönen, Am Bahnhof 7, 59199 Bönen
Zimmer 411

 

Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr