Tief- und Straßenbau

Innerhalb des Sachgebietes Tief- und Straßenbau werden sämtliche Fragestellungen sowohl zum kommunalen Straßen- und Wegenetz als auch zu den Anlagen für die Abwasserbeseitigung und zur Gewässerunterhaltung betreut.

Bereiche Straße, Brücken, Ampeln und Beleuchtung

Neben der Planung von Straßenneubaumaßnahmen werden die erforderlichen Unterhaltungsarbeiten an vorhandenen Straßen, Wegen, Brückenbauwerken sowie relevanten Nebenanlagen zusammengestellt und koordiniert. Gleiches gilt für den notwendigen Umbau von Nebenanlagen im Zuge der Herstellung von Grundstückzufahrten.

Die Zuständigkeiten für Lichtzeichenanlagen (LZA) beschränken sich auf die Ampelanlagen im Verlauf der Oststraße und der Rudolf-Diesel-Straße. Die übrigen LZA liegen in der Verantwortlichkeit des jeweiligen Straßenbaulastträgers (Kreis Unna oder Straßen NRW).

In Bezug auf die Beleuchtungsanlagen liegt die grundsätzliche Zuständigkeit für den Bau und Betrieb bei den Gemeinschaftsstadtwerken (GSW). Die Entscheidungen über die Neuanordnung oder Verdichtung von Leuchtenstandorten liegen weiterhin bei der Gemeindeverwaltung.

Bereiche Abwasserbeseitigung, Gewässerunterhaltung und Klärschlammentsorgung

Innerhalb des Landeswassergesetztes (LWG) ist die Verpflichtung der Kommunen zur regelgerechten Abwasserbeseitigung definiert. Zur Erfüllung dieser Anforderungen betreibt und unterhält die Gemeinde Bönen ein umfangreiches Kanalisationsnetz, bestehend aus Freigefällekanälen im Misch- und Trennsystem, Druckrohrleitungen sowie Sonderbauwerken der Ortsentwässerung. Eine Ausnahme bilden hierbei die Stauraumkanäle Rexebach und Randsammler-Ost, das Regenüberlaufbecken / Regenrückhaltebecken Nordbögge sowie die Kläranlage Bönen, welche seitens des Lippeverbandes betrieben werden.

Insofern der Anschluss an das kommunale Entwässerungssystem geplant oder erforderlich ist, wird die Zustimmung der Gemeinde auf Grundlage eines vorzulegenden Entwässerungsantrages erforderlich. Weitergehende Details zu den abwassertechnischen und gebührenrelevanten Randbedingungen werden innerhalb der Entwässerungssatzung sowie der Entwässerungsgebührensatzung der Gemeinde Bönen umfassend beschrieben.

Die Gewässerunterhaltung innerhalb des Gemeindegebietes obliegt für Gewässer 2. Ordnung grundsätzlich der Kommune. Ausnahmen bilden Abschnitte der Seseke, welche durch den Lippeverband unterhalten werden. Innerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten beschränken sich die primären Unterhaltungsarbeiten auf eine Sichtkontrolle, weitergehende Maßnahmen sind mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Unna abzustimmen.

Für Grundstücke im Außenbereich, welche nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand an das kommunale Abwassersystem angeschlossen werden können und ergo mit einer Kleinkläranlage zur Abwasserreinigung ausgerüstet sind, ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Unna in Bezug auf die wasserrechtlichen Verfahren zuständig. Die turnusmäßige Klärschlammentsorgung wird durch die Gemeinde Bönen veranlasst und dokumentiert. Dahingehende Details sind der gemeindlichen Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen zu entnehmen. 

Informationsbox

Ansprechpartner/in
Stephan Stein

Kontakt
Fon 0 23 83 / 933 352
Fax 0 23 83 / 933 119
E-Mail stephan.stein@boenen.de

Adresse
Gemeinde Bönen, Am Bahnhof 7, 59199 Bönen 
Zimmer 419

 

Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und
Montag, Dienstag und Donnerstag 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Ansprechpartner/in
Josef Zientek

 

Kontakt
Fon 0 23 83 / 933 353
Fax 0 23 83 / 933 119
E-Mail josef.zientek@boenen.de

 

Adresse
Gemeinde Bönen, Am Bahnhof 7, 59199 Bönen
Zimmer 429

 

Sprechzeiten
Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und
Montag, Dienstag und Donnerstag 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr