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Mietspiegel
Gem. § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sollen durch die Gemeinden bei Bedarf Mietspiegel als Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten erstellt werden. Sie sollen dazu beitragen, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand einheitlich und offen darzustellen. Im Kontext der aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussionen um steigende Kauf- und Mietpreise im Immobiliensektor ist dieses Instrument auch ein anerkanntes Mittel zur transparenten Darstellung von Entwicklungen. Gemäß § 558d BGB ist ein qualifizierter Mietspiegel ein nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellter Mietspiegel, der von der Gemeinde und von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist.
Hier können Sie den ab dem 01.01.2024 gültigen Mietspiegel der Gemeinde Bönen herunterladen.
Zudem stellt der Kreis Unna einen Mietspiegelrechner auf der Kreishomepage zur Verfügung.