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Jung kauft Alt – Altes Haus in neuen Händen
Mit dem Projekt „Jung kauft Alt“ bieten wir eine Förderung zum Erwerb von Altbauten, die insbesondere für Familien interessant ist. Auf unterschiedliche Weise möchten wir Ihr Vorhaben unterstützen.
Ziel der Förderung
Um die Schaffung von Wohneigentum in gewachsener Umgebung durch junge Paare und Familien mit Kindern zu erleichtern, fördert die Gemeinde Bönen die Erstellung eines Altbaugutachtens und den Erwerb von Altbauten. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung des Ortsbildes geleistet.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm beinhaltet zwei Bausteine die unabhängig voneinander genutzt werden können. Zum einen wird die Erstellung eines Altbaugutachten gefördert. Dieses gibt Auskunft über den Wert der Immobilie und den zu erwartenden Sanierungsaufwand. Zum anderen wird der Erwerb der Immobilie gefördert.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Die Förderung kann unabhängig vom Familienstand jede natürliche Person beantragen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Es wird ausschließlich selbstgenutztes Wohneigentum gefördert
- Der Käufer darf das Höchstalter von 40 Jahren nicht überschreiten
- Der (Alt-) Eigentümer ist verkaufsbereit
- Das Gebäude wurde vor dem Jahr 1977 errichtet
- Das anrechenbare Jahresgesamteinkommen des Haushalts liegt unterhalb von 85.000 € gemäß Förderrichtlinien (Zur Ermittlung wird das Elterngeld dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet)
- Ein mindestens sechsmonatiger Leerstand bzw. sechsmonatige erfolglose Verkaufsbemühungen
- Der Antrag auf Gewährung des Zuschusses muss vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden
- Die Bewilligung erfolgt vor Abschluss des Kaufvertrages soweit Fördermittel vorhanden sind
Wie hoch ist die Förderung?
Werden die Voraussetzungen erfüllt, beträgt die Förderung bzw. der Zuschuss
für ein Altbaugutachten:
500 € Grundbetrag
250 € Erhöhungsbetrag für jedes der ersten beiden Kinder bis zum 18. Lebensjahr
Der Höchstbetrag für die einmalige Förderung beträgt 1.000 € pro Altbau.
für den Erwerb eines Altbaus:
3.000 € Grundbetrag
1.000 € Erhöhungsbetrag für jedes der ersten beiden Kinder biszum 18. Lebensjahr
Der Höchstbetrag für die einmalige Förderung beträgt 5.000 €
Richtlinien und Formulare
Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten im Gemeindegebiet der Gemeinde Bönen
Antrag auf einmalige Förderung
Antrag auf einmalige Förderung (ALTBAUGUTACHTEN)
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Föderantrag „Jung kauft Alt“