© Bernd Kasper / pixelio
Grundstücke
Hier können Sie sich über Grundstücksangelegenheiten informieren.
- An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, auch Vergabe von Erbbaurechten (siehe Immobilien-Portal).
- Abschluss von Gestattungsverträgen für die dauerhafte Inanspruchnahme gemeindeeigener Grundstücke/Grundstücksteile, ohne diese Flächen käuflich erwerben zu müssen. Hierzu zählen exemplarisch Leitungsrechte.
- Abschluss von Pachtverträgen für im Eigentum der Gemeinde Bönen stehender Grundstücke, unter anderem für gärtnerische Zwecke.
- Vermietung von gemeindlichen Räumlichkeiten, dazu zählt beispielsweise die Vereinsnutzung.
- Vergabe von Nutzungsrechten für die kurzfristige Nutzung von gemeindeeigenen Grundstücken(Zusammenhang mit Bauvorhaben).